Das Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ermöglicht es nach §7, Abs. 6 Kinderpfleger*innen und Fachkräften aus dem erweiterten Fachkräftekatalog mit einer Nachqualifikation zur elementarpädagogischen Fachkraft eine Gruppenleitung zu übernehmen, wenn sie sich bei einer Vollbeschäftigung über zwei Jahre als Fachkraft bewährt und eine mindestens 60 Stunden umfassende Fortbildung zur Bildung und Pädagogik in KiTa‘s absolviert haben.
Aufgrund der großen Nachfrage bieten wir die Weiterbildung zur Gruppenleitung nun mit Starttermin Oktober 2025 und März 2026 an. Für den Starttermin im Oktober gibt es noch wenige Plätze.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.
