Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Für eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der Reutlinger Gesundheitsakademie (ReGA) ist die schriftliche Form notwendig. Die Übermittlung der Anmeldung per Fax oder Mail ist zulässig.
Die Anmeldungen werden durch die ReGA in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung kommt ein Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der Volkshochschule Reutlingen GmbH als Träger der Reutlinger Gesundheitsakademie zustande.
Der Teilnehmer erhält nach der Anmeldung eine schriftliche Anmelde­be­stätigung und die Rechnung über die Höhe der Seminargebühr. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Seminargebühr.

Bezahlung
Der Teilnehmer kann zwischen zwei Zahlungsweisen entscheiden:
·Im Lastschriftverfahren: Die Seminargebühr wird per Bankeinzug nach dem Seminar von dem angegebenen Konto abgebucht.
·Per Überweisung: Der Teilnehmer übetrweist den Rechnungsbetrag spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe der Seminarnummer auf das Konto 86 086 bei der Kreissparkasse Reutlingen, BLZ 640 500 00.
IBAN: DE03 6405 0000 0000 0860 86 | BIC: SOLA DE S1 REU
Mahnverfahren: die Zahlungserinnerung gilt als erste Mahnung. Für die zweite Mahnung werden 3,00 Euro Mahngebühren, für die dritte 5,00 Euro Mahngebühren berechnet. 
Darüber hinaus ist die Reutlinger Gesundheitsakademie berechtigt, sofern der Zahlungseingang nicht bis zum Zahlungsziel 3 Wochen vor Beginn eingegangen ist, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.

Beginn und Dauer
Beginn und Dauer der Veranstaltung sind im Programm angegeben.

Veranstaltungsort
Der Veranstaltungsort ist in der Regel, sofern nicht anders angegeben, das Unterrichtsgebäude Im Wasen 10 - 12 in 72770 Reutlingen-Betzingen.

Teilnahmebescheinigung
In der Regel erhält die/der Teilnehmer/-in eine Teilnahmebescheinigung, sofern zumindest 80% der Unterrichtsstunden besucht wurden. Wünscht der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die noch­malige Ausstellung einer Teilnahme­bescheinigung (z. B. bei Verlust), so ist eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € fällig.

Rücktrittsrecht
a) Die Reutlinger Gesundheitsakademie/Volkshochschule Reutlingen GmbH kann wegen nicht ausreichender Anmeldungen, Ausfall des Referenten oder anderer von ihr nicht zu vertretender Gründe vom Vertrag zurücktreten. In diesen Fällen werden die bereits gezahlten Gebühren zurück­erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Der Rücktritt durch den Teilnehmer muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt werden. In diesem Falle wird eine Verwaltungs­gebühr in Höhe von 25,00 € fällig. Bei einem späteren Rücktritt, unabhängig vom Grund des Rücktritts, ist die gesamte Seminargebühr fällig, es erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Nach vorheriger Rücksprache kann die vom Kursplatz zurückgetretene Person einen Ersatzteilnehmer stellen. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
Wir empfehlen dennoch den Abschluss einer Seminarrücktrittsversicherung.
c) Bei langfristigen Lehrgängen gelten besondere Regelungen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.

Haftung
Die Haftung der Reutlinger Gesundheitsakademie der Volkshochschule Reutlingen GmbH für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen dem Veranstalter Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit zur Last fällt. Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nur nach Rücksprache möglich. Scripte und anderes Lehrmaterial dürfen nicht ohne Genehmigung vervielfältigt werden.

Sonstiges
Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Reutlinger Gesundheitsakademie der Volkshochschule Reutlingen GmbH.