Das KiTa-Gesetz ermöglicht Fachkräften aus dem erweiterten Fachkräftekatalog nach einer 25-tägigen Nachqualifizierung den Status einer elementarpädagogischen Fachkraft zu erreichen.
Zu den erweiterten Fachkräften nach §7 Abs. 2 Ziffer 10 KiTaG gehören
– Physiotherapeut*innen
– Ergotherapeut*innen,
– Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut*innen
– Logopäd*innen
– Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen
– Hebammen
– Familienpfleger*innen
– Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer
u. a.
Mit dieser Nachqualifizierung schaffen Sie die Grundlage für eine berufliche Tätigkeit in einer Kindertagesstätte, als elementarpädagogische Fachkraft zählenSie zum Fachkräfteschlüssel der Einrichtung.
Nachqualifikation zur elementarpädagogischen Fachkraft - Neuer Starttermin Frühjahr 26
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